Mandatsaufnahme und Terminvereinbarung
Wenn Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Besprechungstermin mit unserem Büro. In diesem Erstgespräch klären wir den Sachverhalt sowie die anfallenden Kosten direkt mit dem zuständigen Rechtsanwalt.
Bitte bringen Sie zu dem Termin alle relevanten Unterlagen mit, z. B.:
Schreiben von Behörden, Gerichten oder Anwälten
Verträge, Rechnungen, Kaufbelege
Sonstige Unterlagen, die den Sachverhalt betreffen
Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, halten Sie bitte Ihren Versicherungsschein oder Ihre Versicherungskarte mit Versicherungsnummer bereit.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollte eine Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe erforderlich sein, bringen Sie bitte folgende Nachweise mit:
aktuelle Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung oder Leistungsbescheid)
Mietvertrag
Nachweise über laufende Verbindlichkeiten
Wichtige Dokumente:
Kosten und Gebühren
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage für die Berechnung ist der sogenannte Streitwert.
Beispiel:
Reklamieren Sie eine mangelhafte Kaufsache im Wert von 1.000 €, beträgt der Streitwert in der Regel ebenfalls 1.000 €.
Für eine einfache außergerichtliche Tätigkeit entstehen hierbei regelmäßig Anwaltskosten von etwa 150 €.
Der konkrete Gebührenrahmen hängt vom Umfang und der Komplexität der Angelegenheit sowie davon ab, ob ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Gern informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten.
Wer trägt die Kosten des Rechtsanwaltes?
Grundsätzlich muss jeder Auftraggeber seinen Rechtsanwalt selbst bezahlen. Haben Sie wie oben geschildert eine Rechtsschutzversicherung und ist Ihr Fall mitversichert, übernimmt diese in der Regel die kompletten Kosten. Im Falle des Obsiegens haben Sie aber häufig einen Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen Gegner.
Haben Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen, müssen Sie Ihr monatliches Einkommen und Ihre Verbindlichkeiten belegen. Früher waren Beratungs- und Prozesskostenhilfe auch unter Armenrecht bekannt. Ein Antrag auf nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe kann bei uns im Büro ausgefüllt werden.
Einfacher und sicherer ist es allerdings, wenn Sie vor dem Besuch in unserer Kanzlei beim örtlichen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen und diesen zum Rücksprachetermin mitbringen.




