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Rechtssichere Gestaltung mit Weitblick

Notariat

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgabe besteht darin, rechtliche Erklärungen und Vereinbarungen in eine eindeutige, ausgewogene und rechtssichere Form zu bringen. Durch die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung werden Rechtsgeschäfte nicht nur wirksam, sondern auch langfristig abgesichert.

Ob bei der Gestaltung von Testamenten, Eheverträgen oder Grundstückskaufverträgen – notarielle Beratung sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Auch in unternehmerischen oder erbrechtlichen Fragen gewährleistet der Notar die rechtlich einwandfreie Umsetzung Ihrer Vorstellungen.

Gerade bei weitreichenden Entscheidungen, die Vermögen, Familie oder Unternehmensstrukturen betreffen, empfiehlt sich die frühzeitige notarielle Beratung.
So können rechtliche Risiken erkannt und individuelle Lösungen entwickelt werden, bevor es zu Problemen kommt.

Kontakt:

Tel.: 02361 / 48 502 200
info@kanzlei-mues.de

Typische Fälle im

Notariat

Testamente & Erbverträge

Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Erbverzichtsvereinbarungen zur klaren Nachlassregelung.

Wohnungs- & Grundstückskaufverträge

Notarielle Beurkundung und rechtssichere Abwicklung von Immobiliengeschäften.

Eheverträge & Unterhaltsverzicht

Erstellung individueller Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung und finanziellen Absicherung.

Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten

Rechtlich verbindliche Vorsorge für Krankheits- oder Betreuungsfälle.

Gesellschaftsrechtliche Verträge

Gründung und Gestaltung von Verträgen für GmbH, GbR, OHG und Einzelunternehmen.

Grundschuldbestellung

Beurkundung und Eintragung von Grundschulden zur Kreditsicherung.

Schuldanerkenntnisse

Notarielle Erklärung von Schuldanerkenntnissen zur eindeutigen Forderungssicherung.

Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten für rechtliche und behördliche Zwecke.

Teilungserklärungen

Erstellung und Beurkundung von Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum.