In Strafverfahren gibt es Situationen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend erforderlich ist. Eine Pflichtverteidigung wird immer dann bestellt, wenn die Schwere des Vorwurfs, die Bedeutung der Sache oder die Interessenwahrung des Beschuldigten dies erfordern. Ziel ist es, ein faires Verfahren sicherzustellen und die Rechte des Betroffenen zu schützen.
Unsere Kanzlei übernimmt Pflichtverteidigungen in allen strafrechtlichen Bereichen. Wir prüfen den Vorwurf, werten die Ermittlungsakten aus und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Dazu gehört die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, die Vorbereitung auf Vernehmungen sowie die Verteidigung vor Gericht. Auch im Ermittlungsverfahren sorgen wir dafür, dass entlastende Umstände rechtzeitig berücksichtigt werden
Eine frühzeitige Einbindung eines Verteidigers ist entscheidend, um Verfahrensfehler zu vermeiden und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, erläutern die rechtliche Situation und vertreten Ihre Interessen professionell und zuverlässig.
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