Sie befinden sich hier:
Wenn strafrechtlicher Beistand notwendig wird

Pflichtverteidigung

In Strafverfahren gibt es Situationen, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend erforderlich ist. Eine Pflichtverteidigung wird immer dann bestellt, wenn die Schwere des Vorwurfs, die Bedeutung der Sache oder die Interessenwahrung des Beschuldigten dies erfordern. Ziel ist es, ein faires Verfahren sicherzustellen und die Rechte des Betroffenen zu schützen.

Unsere Kanzlei übernimmt Pflichtverteidigungen in allen strafrechtlichen Bereichen. Wir prüfen den Vorwurf, werten die Ermittlungsakten aus und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Dazu gehört die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, die Vorbereitung auf Vernehmungen sowie die Verteidigung vor Gericht. Auch im Ermittlungsverfahren sorgen wir dafür, dass entlastende Umstände rechtzeitig berücksichtigt werden

Eine frühzeitige Einbindung eines Verteidigers ist entscheidend, um Verfahrensfehler zu vermeiden und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, erläutern die rechtliche Situation und vertreten Ihre Interessen professionell und zuverlässig.

Kontakt:

  Tel.: 02361 / 48 502 200
  info@kanzlei-mues.de

Typische Fälle in der

Pflichtverteidigung

Schwere Straftaten

Verteidigung bei Vorwürfen mit erheblicher Strafandrohung.

Haft & Untersuchungshaft

Rechtliche Unterstützung bei Haftbefehlen und Haftprüfungen.

Vernehmungen

Begleitung und Vorbereitung auf polizeiliche und gerichtliche Aussagen.

Gerichtliche Hauptverhandlung

Verteidigung bei dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Akteneinsicht & Strategie

Auswertung der Ermittlungsakte und Entwicklung einer sachgerechten Verteidigung.