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Den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Strafrecht

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Denn einige der entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

Wenn sie rechtzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, kann dieser oft verhindern, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt und im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren berücksichtigen:

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

Kontakt:

Tel.: 02361 / 48 502 200
info@kanzlei-mues.de

Typische Fälle im

Strafrecht

Kapitalverbrechen

Unter Kapitalverbrechen versteht man Gewalt- und Körperverletzungsdelikte und auch Tötungsdelikte.

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht bezieht sich auf Vergehen wie Unfallflucht, Trunkenheit oder fahrlässige Körperverletzung.

Betrugsdelikte

Unter Wirtschafts- und Betrugsdeliktes versteht man unter anderem Untreue, Steuer- und Subventionsbetrug.

Bußgeldsachen

Bußgeldsachen umfasst zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten, Fahrverbote, Geldbußen und Ähnliches.

Jugendstrafrecht

Verteidigung junger Beschuldigter mit Fokus auf Erziehung statt Strafe.

Betäubungsmittelstrafrecht

Fälle im Zusammenhang mit Verfahren wegen Besitz, Handel oder Einfuhr von Drogen.

Sexualstrafrecht

Beratung und Verteidigung bei Vorwürfen sexualisierter Straftaten.

Revisionen in Strafsachen

Prüfung und Durchsetzung von Rechtsmitteln gegen Urteile .